Vor einem Vertragsabschluss sind Sie berechtigt, die folgenden Informationen zu verlangen:
- Name und Anschrift des Lieferanten;
- die Nummer des vom Lieferanten für Ihre Identifikation verwendeten Lieferpunktes bzw. den Ort des Verbrauchs;
- die maximal entnehmbare Leistung, welche Dienstleistungen bereitgestellt werden, das Qualitätsniveau der Leistungen sowie die Frist bis zu Aufnahme der Leistungen sowie ggf. welche Wartungs- und Instandhaltungsleistungen angeboten werden;
- die Mittel, anhand derer aktualisierte Informationen für alle geltenden Preise und Tarife abgerufen werden können;
- die Vertragsdauer, die Bedingungen für eine Vertragsverlängerung und die Kündigung der Dienste und des Vertrags und ob es eine Klausel gibt, welche die kostenlose Kündigung des Vertrags erlaubt;
- welcher Ausgleich und welche Rückerstattungsmodalitäten eventuell gewährt und angewendet werden, wenn das im Vertrag vereinbarte Qualitätsniveau der Dienstleistung nicht erreicht wird, wozu auch eine falsche und verzögerte Rechnungslegung gehört;
- die Modalitäten für die Einleitung von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren und ganz allgemein Informationen über Ihre Rechte als Verbraucher, insbesondere über die Modalitäten der Bearbeitung von Beschwerden.
Darüber hinaus haben Sie entsprechend dem Verbraucherrecht das Recht auf vorvertragliche Informationen, die sich vor allem auf die wesentlichen Eigenschaften der Energie beziehen, d. h. auf den zu zahlenden Gesamtpreis inkl. aller Steuern und Abgaben bzw. die Preisberechnungsmethode, wenn der Preis aus nachvollziehbaren Gründen nicht im Vorhinein berechenbar ist, sowie die Zahlungsbedingungen.