Vor einem Vertragsabschluss sind Sie berechtigt, die folgenden Informationen zu verlangen:

Darüber hinaus haben Sie entsprechend dem Verbraucherrecht das Recht auf vorvertragliche Informationen, die sich vor allem auf die wesentlichen Eigenschaften der Energie beziehen, d. h. auf den zu zahlenden Gesamtpreis inkl. aller Steuern und Abgaben bzw. die Preisberechnungsmethode, wenn der Preis aus nachvollziehbaren Gründen nicht im Vorhinein berechenbar ist, sowie die Zahlungsbedingungen.