Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) verpflichtet sich, seine Webseiten (Internet, Intranet und Extranet), mobilen Anwendungen, Softwarepakete und digitalen Publikation gemäß Artikel 47 des luxemburgischen Gesetzes vom 28. Mai 2019 zugänglich zu machen.
KONFORMITÄTSZUSTAND
Die Webseite „myilr.lu“ ist vollständig konform mit der europäischen Norm EN 301 549 EN 301 549 (Dokument in englischer Sprache) sowie den RGAA (version 4.1).
TESTERGEBNISSE
Die Prüfung der Konformität mit der RGAA Version 4.1, die im Juni 2022 von der Firma Ideance durchgeführt wurde, zeigt, dass bei der Stichprobe die Gesamtkonformitätsrate 100 % beträgt.
FÜR DIE ERSTELLUNG DER SEITE VERWENDETE TECHNOLOGIEN
- HTML5
- SVG
- ARIA
- CSS
- JavaScript
TESTUMGEBUNG
Die Tests wurden mit den folgenden Webbrowser- und Bildschirmlesekombinationen durchgeführt:
- Firefox 101.0 / NVDA 2021.3.5
- Firefox 101.0 / JAWS 2021
- Safari (MacOs 12.3.1) / VoiceOver
- Safari (iOS 15.4.1) / VoiceOver
WERKZEUGE ZU
Die Tests wurden mit den folgenden Kombinationen aus Webbrowser und Screenreader durchgeführt:
- Firefox 101.0 / NVDA 2021.3.5
- Firefox 101.0 / JAWS 2021
- Safari (MacOs 12.3.1) / VoiceOver
- Safari (iOS 15.4.1) / VoiceOver
TOOLS ZUR BEWERTUNG DER BARRIEREFREIHEIT
- Colour Contrast Analyser
- Contrast Finder
- Tools für Firefox-Entwickler
- Web Developer (Firefox-Erweiterung)
SEITEN DER WEBSITE, DIE DER KONFORMITÄTSPRÜFUNG UNTERZOGEN WURDEN
- Startseite
- Rechtliche Hinweise
- Sitemap
- Meine Fragen
- Festnetztelefon – Internet
- Vertrag
- Wer ist das ILR
- Kontakt
- Barrierefreiheit
RÜCKMELDUNGEN UND KONTAKT
Wenn Sie auf Inhalte oder Dienste dieser Website nicht zugreifen können, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um auf eine barrierefreie Alternative verwiesen zu werden oder die Inhalte in einer anderen Form zu erhalten.
Schreiben Sie uns unter der E-Mail-Adresse: accessibilite@ilr.lu
RECHTSWEG
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service Information et Presse, die für die Kontrolle der Zugänglichkeit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung wurde am 06. Juli 2022 erstellt.