Zuerst schickt Ihnen Ihr Lieferant 15 Tage nach Fälligkeitsdatum Ihrer Rechnung eine Zahlungserinnerung. Sie verfügen dann über eine weitere Frist von 15 Tagen ab dem Datum des Versands der Zahlungserinnerung. Wenn Sie dann innerhalb dieser Frist immer noch nicht reagieren, hat Ihr Lieferant das Recht, Sie innerhalb von 30 Tagen vom Netz zu nehmen.

Allerdings darf Ihr Lieferant die Abschaltung durch den Netzbetreiber nur dann veranlassen, wenn er Sie zuvor schriftlich über die Aussetzung der Versorgung mit Strom oder Gas in Kenntnis gesetzt hat. Die Wiederaufnahme der Versorgung erfolgt erst nach Bezahlung aller Schulden sowie der Kosten, die für die Ab- und Anschaltung entstanden sind.

Die Anschaltung erfolgt durch den Netzbetreiber innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Eingang des Zahlungsnachweises durch den Lieferanten.