Wenn Sie denken, dass Sie Opfer einer unfairen Geschäftspraxis oder eines betrügerischen Geschäfts geworden sind, d. h., dass man Sie gedrängt hat, eine Entscheidung zu treffen, die Sie unter anderen Umständen nicht getroffen hätten, können Sie sich zunächst direkt an Ihren Lieferanten wenden. Wenn Sie nicht zufriedengestellt werden, können Sie sich wenden an:
- das ILR oder
- an die ULC oder
- an das Verbraucherschutzministerium oder
- an den Wettbewerbsrat oder
- an das Europäische Verbraucherzentrum GIE in Luxemburg.
Bei einem Verstoß gegen das Gesetz und einer Verletzung der kollektiven Interessen der Verbraucher können das Ministerium, die ULC oder das Europäische Verbraucherzentrum die Möglichkeit und die Chance auf Einleitung einer Unterlassungsklage prüfen. Daneben können Sie ebenfalls versuchen, in Ihrem Namen eine Unterlassungsklage beim zuständigen Gericht einzureichen, um diesen Machenschaften ein Ende zu bereiten und das Gericht bitten, die Klausel des abgeschlossenen Vertrags wegen einer unfairen Geschäftspraktik für nichtig zu erklären.