Um die Angebote für Internetzugangsdienste transparenter zu machen, sind Anbieter von Internetzugangsdiensten (ISPs) dazu verpflichtet, in jeden Vertrag über einen festen Internetzugangsdienst mindestens folgendes aufzunehmen:
- das Webverkehrsmanagement,
- die Übertragungsraten und
- die verfügbaren Rechtsbehelfe.
ISPs müssen Informationen über die Download- und Upload-Geschwindigkeiten für verschiedene Angebote veröffentlichen.
Bei Festnetzangeboten müssen die maximale Bitrate, die angekündigte Bitrate, die normalerweise verfügbare Bitrate und die minimale Bitrate im Vertrag für jedes Angebot eines Internetzugangsdienstes angegeben werden. Es handelt sich hierbei um realistische Werte, die der Leistung der vom Vertrag abgedeckten Dienstleistung(en) entsprechen.
Weitere Informationen zu den Vertragsbedingungen