Um die Angebote für Internetzugangsdienste transparenter zu machen, sind Anbieter von Internetzugangsdiensten (ISPs) dazu verpflichtet, in jeden Vertrag über einen mobilen Internetzugangsdienst mindestens folgendes zu erläutern:

ISPs müssen Informationen über die Download- und Upload-Geschwindigkeiten für verschiedene Angebote veröffentlichen.
Bei Mobilfunknetzen sind ISPs verpflichtet, im Vertrag realistische Zahlenwerte für die geschätzte maximale Übertragungsrate und die angekündigte Übertragungsrate anzugeben.

Information zu den Vertragsbedingungen