Sie haben das Recht, mit Energie in einer bestimmten Qualität (was sich auf den bereitgestellten Druck beziehungsweise die bereitgestellte Spannung und die Frequenz bezieht) zu nachvollziehbaren Bedingungen und Tarifen versorgt zu werden, die leicht vergleichbar, transparent, nichtdiskriminierend und öffentlich sind.

Da das Mindest-Qualitätsniveau vertraglich festgelegt ist (mit Unterzeichnung des Versorgungsvertrags erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers einverstanden), sind ggf. eventuelle Entschädigungen Bestandteil des mit dem Netzbetreiber unterzeichneten Netznutzungsvertrags.

Ihr Netzbetreiber muss Sie im Voraus und so zeitig wie möglich auf jedem geeigneten Weg über die Tage und die Stunden informieren, in denen die Energieversorgung unterbrochen sein wird. Bei unvorhersehbaren Unterbrechungen der Energieversorgung ist Ihr Netzbetreiber verpflichtet, Sie so schnell wie möglich über die vorhersehbare Dauer der Unterbrechung zu informieren. Eine Ausnahme kann bei höherer Gewalt vorliegen (eine unvorhersehbare Panne), vor die Sie weder der Netzbetreiber noch der Lieferant vorher warnen können.

Die Entschädigungen infolge einer Unterbrechung – ob vorhersehbar oder nicht – gehen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags hervor, den Sie mit Ihrem Lieferant abgeschlossen haben, oder aus dem Netznutzungsvertrag des Netzbetreibers.

Creos, der größte Netzbetreiber in Luxemburg, informiert über seine App „Creos“ in Echtzeit über Unterbrechungen.