Zur Erleichterung der notwendigen administrativen Schritte wird die Kündigung Ihres aktuellen Versorgungsvertrages im Rahmen des Verfahrens des Lieferantwechsels von Ihrem neuen Lieferanten übernommen.
Wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten abschließen, bevollmächtigen Sie diesen gleichzeitig, den Vertrag zu kündigen, der mit Ihrem alten Lieferanten in Kraft ist; Sie müssen also nichts weiter unternehmen und laufen auch keine Gefahr einer Unterbrechung zwischen dem Ende des vorhandenen Vertrags mit Ihrem alten Lieferanten und dem Beginn der Lieferung durch den neuen Lieferanten. Ihr neuer Lieferant wird Sie spätestens 3 Wochen nach Ihrem Wechselantrag mit Energie beliefern.
Sie müssen jedoch die Kündigungsfrist einhalten, die angegeben ist in den Besonderen bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versorgungsvertrags, den Sie kündigen wollen, da ansonsten Vertragsstrafen fällig werden könnten.
Von Fernabsatzverträgen und solchen, die außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Lieferanten oder mittels Telefonwerbung abgeschlossen werden, können Verbraucher innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Abschluss des Vertrags zurücktreten.