Solange Sie Ihre Rechnungen bezahlen, werden Sie im Prinzip nicht abgeschaltet. Wenn Sie sich in einer prekären Situation befinden, aufgrund welcher Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlen können, sollten Sie Ihren Lieferanten so schnell wie möglich über Ihre prekäre finanzielle Situation informieren, um eine Abschaltung zu vermeiden. Kontaktieren Sie ebenfalls das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde für eine eventuelle Übernahme Ihrer Energiekosten, wofür es ggf. Bedingungen gibt.
Wenn Ihr Lieferant die Absicht hat, Ihre Versorgung mit Energie wegen eines Zahlungsausfalls zu unterbrechen, ist er verpflichtet, Sie und gleichzeitig das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde darüber zu informieren. Das Sozialamt kann dann eventuell entscheiden, die unbezahlten Rechnungen zu übernehmen.
Die Abschaltung Ihrer Versorgung mit Strom oder Gas darf so lange nicht erfolgen, wie Ihr Antrag auf Sozialhilfe vom Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde bearbeitet wird.
Wenn Sie die Bedingungen für den Bezug von Sozialhilfe erfüllen, darf Ihr Lieferant den Netzbetreiber beauftragen, Ihren Zähler auf Ihre Kosten gegen einen Vorauszahlungszähler bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungen auszutauschen. Wenn Sie alle Schulden gegenüber Ihrem Lieferant beglichen haben, können Sie beantragen, dass Ihr normaler Zähler wieder installiert wird, ebenfalls auf Ihre Kosten.