Um den Preisanstieg für die Verbraucher zu bewältigen, führten die Diskussionen der „Tripartite“ zu der Vereinbarung vom September 2022, in welcher eine der vereinbarten Maßnahmen darin bestand, den Anstieg der Gaspreise auf 15 % gegenüber dem Durchschnittspreis von September 2022 zu begrenzen.

 

Dieser Teil der Vereinbarung wurde durch das Gesetz vom 2. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt, das einen Preis von maximal 0,8325 € pro m3 verbrauchtem Erdgas für Kunden mit einem Gaszähler mit einem maximalen stündlichen Durchfluss von weniger als 65 Kubikmetern festlegt.
In der Praxis zeigt der Lieferant seine Preise weiterhin wie bisher an. Da die Anbieter mehrere Produkte mit jeweils eigenen Verkaufspreisen anbieten, gilt die Obergrenze für ein sogenanntes „Basisangebot“, d. h. das Produkt des Anbieters mit den meisten abonnierten Kunden.
Mit anderen Worten: Der Staat übernimmt die Preisdifferenz zwischen dem Preis des Basisangebots und dem Preisdeckel von 0,8325 € pro m3.

 

Es ist zu beachten, dass es sich bei den von den Anbietern angezeigten Preisen um sogenannte „integrierte“ Preise handeln kann, die einen Teil der Netznutzungskosten enthalten. Zur Bestimmung des staatlichen Beitrags ist daher der Preis der Lieferung ohne Netznutzungskosten und ohne Steuern und Abgaben zu berücksichtigen.

 

Für den Fall, dass der angezeigte Preis des Basisangebots höher ist als der Preisdeckel, stellt die Differenz zwischen diesen beiden Preisen die Höchstzahlung des Staates dar. Für Kunden, die das Basisangebot nicht abonniert haben (z. B. Kunden von Produkten mit grünen Attributen), ist es jedoch wahrscheinlich, dass etwas mehr als der Preisdeckel gezahlt wird. Tatsächlich sind diese Produkte in der Regel teurer als das Basisangebot, während die staatliche Unterstützung wie oben beschrieben begrenzt ist.

 

Auf Ihrer Rechnung sehen Sie alle diese Elemente. Der Lieferant stellt seine Energie zum veröffentlichten Preis in Rechnung und zieht den staatlichen Beitrag später von der Rechnung ab.

 

Zu beachten ist auch, dass die Netznutzungskosten seit Mai 2022 vollständig vom Staat übernommen werden.
Wie bei der Energiepreisobergrenze betrifft diese Maßnahme Kunden mit einem Gaszähler mit einem maximalen stündlichen Durchfluss von weniger als 65 m3 (Kategorien 1 und 2). Auf Ihrer Rechnung finden Sie eine Zeile mit einem negativen Betrag, der diese Netznutzungsgebühren storniert. Die Netznutzungsentgelte selbst setzen sich aus einem Volumenanteil, der je m3 verbrauchtem Erdgas gezahlt wird, sowie Messentgelten zusammen. Für Kunden der Kategorie 2 gibt es weiterhin eine Kapazitätskomponente, die auf Basis der installierten Leistung abgerechnet wird.