Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrem Lieferanten abgeschlossen haben, enthalten im Prinzip eine Haftungsklausel, aus der die Fälle hervorgehen, bei denen die Vertragshaftung des Lieferanten bei einer Unterbrechung der Versorgung greift.
Gleiches gilt für die Netzbetreiber; eine derartige Klausel steht in Ihren Allgemeinen Netznutzungsbedingungen, die Sie mit dem Betreiber abgeschlossen haben (über den mit Ihrem Lieferant abgeschlossenen Versorgungsvertrag stimmen Sie gleichzeitig den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zu).