Zunächst einmal sind Sie als Verbraucher durch das Verbraucherrecht geschützt. Darüber hinaus gewähren Ihnen die auf den Gebieten Strom und Gas geltenden Gesetze besondere Rechte, u. a.:
- das Recht, den Lieferant jederzeit kostenlos wechseln zu können;
- das Recht auf Information vor Abschluss eines Versorgungsvertrags;
- das Recht, über den Anteil jeder Energiequelle (Erneuerbare, fossile Energie, Kernenergie u. a.) an der Gesamtheit der Energiequellen informiert zu werden, die von Ihrem Stromlieferant genutzt werden. Die Ihrer Rechnung beigefügte Energieverbrauchskennzeichnungwird spätestens am 1. September jedes Jahres veröffentlicht und betrifft die von Ihrem Lieferant im Vorjahr verwendete Energie;
- das Recht, den Versorgungsvertrag bei Änderung der Vertragsbedingungen oder Änderung der Lieferpreise im engeren Sinne kündigen zu können;
- das Recht auf Nutzung eines kostenlosen Schlichtungsdienstes des ILR im Falle vonStreitigkeiten mit Ihrem Lieferantund/oder Netzbetreiber.
Sie können ebenfalls die Allgemeinen und Besonderen Lieferbedingungen Ihres Lieferanten einsehen. Für mehr allgemeine Informationen können Sie das ILR kontaktieren.