Die Abrechnung besteht aus den hiernach aufgeführten Angaben:

die MwSt. (8 % ab dem 01/10/2022).

Rechnungen, deren Betrag 100 Euro inkl. MwSt. überschreitet, müssen zusätzlich die folgenden Pflichtangaben enthalten:

 

Darüber hinaus muss Ihr Stromversorger mindestens einmal jährlich auf Ihrer Rechnung oder in einem beigefügten Dokument die folgenden Informationen angeben:

Ihre Rechte auf dem Gebiet der Streitbeilegung, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen.