Die Abrechnung besteht aus den hiernach aufgeführten Angaben:
- der Preis für die gesamte Energielieferung, worin enthalten sind:
- der Preis für den Strom und/oder das Gas, der/das von Ihrem Lieferant geliefert wurde;
- die Netzgebühren, berechnet auf Basis der Nutzungstarife für die Strom- und/oder Gasnetze;
- die Steuern und Beiträge zu den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (Frz. „Obligations de Service Public“ bzw. „OSP“);
die MwSt. (8 % ab dem 01/10/2022).
Rechnungen, deren Betrag 100 Euro inkl. MwSt. überschreitet, müssen zusätzlich die folgenden Pflichtangaben enthalten:
- das Ausstellungsdatum der Rechnung;
- eine laufende Nummer, welche die Rechnung zweifelsfrei kennzeichnet;
- die MwSt.-Nummer des Lieferanten oder Dienstleisters sowie dessen Daten;
- die Menge und Art der gelieferten Güter bzw. der Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistungen;
- das Datum, zu dem die Lieferung der Güter oder die Erbringung der Leistungen erfolgte oder erfüllt wurde oder das Datum, an welchem der Abschlag gezahlt wurde, wenn dieser vom Datum der Ausstellung der Rechnung abweicht;
- die rechtliche Basis für die Besteuerung oder die Befreiung der o.e. Elemente sowie eventuelle Rabatte, Rückzahlungen und Skonti;
- der MwSt.-Satz;
- der zu zahlende Steuerbetrag.
Darüber hinaus muss Ihr Stromversorger mindestens einmal jährlich auf Ihrer Rechnung oder in einem beigefügten Dokument die folgenden Informationen angeben:
- den Beitrag jeder Energiequelle an der Gesamtheit der Energiequellen, die für die Erzeugung von Strom verwendet wurden und der von Ihrem Stromlieferant geliefert wurde;
- die Auswirkungen auf die Umwelt, mindestens als CO₂-Emissionen und radioaktive Abfälle aufgrund der Stromerzeugung, abgeleitet aus der Gesamtheit der Energiequellen, die vom Lieferant im abgelaufenen Jahr genutzt wurden;
Ihre Rechte auf dem Gebiet der Streitbeilegung, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen.