Sollte Ihr Lieferant nicht mehr in der Lage sein, Sie mit Strom und/oder Gas zu beliefern, wird Ihr „Versorger letzter Instanz“ Sie weiter mit Strom und/oder mit Gas beliefern. Der Versorger letzter Instanz übernimmt also Ihre Belieferung, bis Sie einen neuen Lieferanten gewählt haben.
Die maximale Frist für die Auswahl eines neuen Lieferanten beträgt 6 Monate.
Um zu vermeiden, zu unvorteilhaften Tarifbedingungen versorgt zu werden, sollten Sie schnell einen neuen regulären Versorgungsvertrag entweder mit Ihrem Versorger letzter Instanz oder mit einem anderen Lieferanten abschließen.
Der Versorger letzter Instanz wird vom ILR bestimmt.