Beginnen wir mit der (End)Abrechnung. Die Endabrechnung ist die Abschlussrechnung eines Rechnungszeitraums. Aus ihr geht die tatsächlich verbrauchte Menge hervor, d. h. die Mengen, die während des entsprechenden Zeitraums (Zählerstand zu Beginn des Zeitraums, Zählerstand am Ende des Zeitraums oder Verbrauch während des Zeitraums, wenn die Zählerstände nicht mit erwähnt werden, oder Lastkurve) dem Netz entnommen wurden sowie die verschiedenen Preise für die während dieses Zeitraums in Anspruch genommenen Leistungen, zzgl. Steuern und weiterer Elemente, die zu der Rechnung gehören. Wenn sich die Preise oder Steuern während dieses Zeitraums geändert haben, werden die Mengen auf die entsprechenden Zeiträume aufgeteilt, um den jeweils geltenden Preis anwenden bzw. nachvollziehen zu können.

Der Rechnungsbetrag ist also die Summe aller Kosten, die Sie für den Rechnungszeitraum bezahlen müssen. Davon abgezogen werden eventuelle Vorauszahlungen oder Abschläge, die Sie vorher gezahlt haben.

Abschläge sind Vorschussrechnungen auf die kommende Endabrechnung. Sie können ganz einfach einen Betrag festlegen, der in Abhängigkeit von dem Betrag bestimmt wurde, der dem für den gesamten Rechnungszeitraum geschätzten Betrag entspricht, oder auf einer Verbrauchsschätzung für den entsprechenden Zeitraum basiert. Die Abschläge können jedoch angepasst werden, u. U. auch während des Rechnungszeitraums, z. B. bei einer erheblichen Veränderung der Marktpreise für Strom oder Gas.

Mit der Einführung der intelligenten Zähler ist es möglich geworden, öfter als früher eine Endabrechnung zu erstellen. Früher war der Rechnungszeitraum ein Jahr oder ggf. 6 Monate. Wenn Sie Ihre Rechnungen in Abhängigkeit vom Verbrauch in kürzeren Abständen bezahlen möchten und nicht auf der Basis einer Jahres- oder Halbjahresabrechnung, fragen Sie Ihren Lieferant, ob er Ihr Rechnungsintervall anpassen kann. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass Sie es bei einer Monatsrechnung mit größeren Schwankungen der Rechnungsbeträge zu tun bekommen als bei einer Jahresrechnung, vor allem während der Heizperiode. Das bedeutet, dass bei einer monatlichen Abrechnung die Rechnungsbeträge im Winter höher ausfallen würden, wobei diese Spitzen bei monatlich gleichen Abschlägen über das Jahr geglättet werden.