Als „Balkonkraftwerke“ werden üblicherweise kleine „Plug & Play“ Photovoltaik-Anlagen bezeichnet mit einer Leistung unter 800 Watt, die in geeignete Energiesteckvorrichtungen eingesteckt werden und die erzeugte elektrische Energie in das Haushaltsnetz einspeisen.
Der Vorteil dieser Anlagen ist, dass für deren Betrieb keine Genehmigung seitens des Netzbetreibers notwendig ist und dass zum Anschluss keine besonderen elektrotechnischen Fähigkeiten vorausgesetzt werden.
Sofern richtig eingesetzt, können diese Anlagen bei Sonnenschein dazu beitragen, dass ein Haushalt selbst erzeugten nachhaltigen Strom verbraucht und dadurch weniger Energie bei seinem Stromlieferanten beziehen muss, was zu Kosteneinsparungen führen kann.
Damit jedoch diese Vorteile zur Entfaltung kommen, müssen beim Anschluss einer solchen Anlage einige Dinge beachtet werden.
Dreiphasiges Netz
Nahezu alle Haushalte in Luxemburg verfügen über einen dreiphasigen Netzanschluss, welcher hinter dem Stromzähler aus den drei spannungsführenden Leitern (L1, L2, L3) besteht, sowie einem Neutralleiter (N) und einem Erdungsleiter (PE).
Während der Stromzähler dem Stromnetzbetreiber gehört und von diesem gewartet bzw. ausgelesen wird, trägt der Stromnetzbetreiber keine Verantwortung für die technische Installation hinter dem Stromzähler.
Vielmehr liegt es in der Verantwortung des professionellen Elektrikers, sicherzustellen, dass die Installation hinter dem Stromzähler den technischen Vorschriften entspricht; insbesondere gelten hier die „Technischen Anschlussbedingungen für Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1.000V im Großherzogtum Luxemburg“.
Der Elektriker muss bei der Verkabelung eines Haushaltes darauf achten, dass Stromkreisläufe in einem Neubau (bzw. bei einer Renovation oder Erweiterung) gleichmäßig auf die drei Phasen L1, L2 und L3 verteilt werden, damit keine der drei Phasen unverhältnismäßig überlastet wird. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Vermeidung einer „Schieflast“. Gemäß Artikel 9.1 der Technischen Anschlussbedingungen (siehe oben) muss die maximal zulässige Asymmetrie-Grenze von 4,6 kVA zwischen zwei Phasen am Anschlusspunkt jederzeit eingehalten werden.
Stromzähler
Der in einem Haushalt installierte intelligente „Smarty“ Stromzähler misst die gesamte elektrische Energie, die aus dem Netz in einen Haushalt fließt, allerdings wird nicht die jeweilige Energie gemessen, die über jede der einzelnen drei Phasen (L1, L2 und L3) übertragen wird.
Weil für eine Plug & Play Anlage kein separater Stromzähler installiert wird, findet auch keine dedizierte Messung der von einem solchen Gerät erzeugten elektrischen Energie statt. Die elektrische Energie, die von einer solchen Anlage erzeugt wird, fließt also ohne Messung in den Gesamthaushalt ein.
Die Smarty Stromzähler wirken jedoch kompensatorisch, was bedeutet, dass der Verbrauch (Import) durch die gleichzeitige Einspeisung (Export) von elektrischer Energie aus einer Plug & Play PV Anlage reduziert werden kann, auch wenn der Verbrauch über mehrere Phasen verteilt ist und unabhängig davon, an welcher Phase die Plug & Play PV Anlage angeschlossen ist.
Wenn aber die Produktion elektrischer Energie größer ist als der momentane Verbrauch im Haushalt und somit ein Energieüberschuss durch eine Plug & Play PV Anlage erzeugt wird, wird dem Haushalt die in das öffentliche Netz eingespeiste Energie vom Netzbetreiber nicht vergütet.