Ihr Anbieter muss Ihnen kostenlos und in knapper, leicht lesbarer Form eine Vertragsübersicht zur Verfügung stellen, in der die folgenden Hauptelemente enthalten sein müssen:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anbieters sowie, falls abweichend, die Kontaktdaten, die für etwaige Beschwerden zu verwenden sind;
- die Hauptmerkmale jeder erbrachten Dienstleistung;
- die Beträge, die jeweils für die Aktivierung des elektronischen Kommunikationsdienstes und für alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Gebühren fällig sind, wenn der Dienst gegen direkte Zahlung eines Geldbetrags erbracht wird;
- die Laufzeit des Vertrags und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung;
- das Maß, in dem die Produkte und Dienstleistungen für Endnutzer mit Behinderungen konzipiert sind;
- in Bezug auf Internetzugangsdienste eine Zusammenfassung der Informationen, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d und e der Verordnung (EU) 2015/2120 vorgeschrieben sind. Dazu gehören die Anforderungen an die geschätzte und angekündigte maximale Übertragungsrate bei Mobilfunknetzen sowie die Rechtsbehelfe, die den Verbrauchern zur Verfügung stehen, wenn die tatsächliche Leistung von Internetzugangsdiensten in Bezug auf die Übertragungsrate oder andere Parameter der Dienstqualität dauerhaft oder wiederholt von der angegebenen Leistung abweicht.
Diese Vertragszusammenfassung muss Ihnen vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für Verträge, die im Fernabsatz geschlossen werden.
Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie nach Erhalt der Vertragszusammenfassung Ihre Zustimmung schriftlich bestätigt haben.
Die Vertragszusammenfassung wird Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags und kann nicht geändert werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Informationen über die Verpflichtung zur Transparenz der verfügbaren Übertragungsraten