WIE KÖNNEN SIE DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER LEITUNG TESTEN?

Das ILR stellt Nutzern von Internetabonnements ihr Tool checkmynet.lu zur Verfügung, um die Leistung von festen oder mobilen Internetzugangsdiensten zu messen. Die Nutzenden können so überprüfen, ob die tatsächliche Leistung des abonnierten Dienstes auch der in ihrem Vertrag angegebenen Leistung entspricht.

Bei den getesteten Parameter handelt es sich zum einen die Uplink- und Downlink-Geschwindigkeit und den Ping und zum anderen um Parameter, die sich auf die Servicequalität des Internetzugangs beziehen.

Die App ist unter checkmynet.lu verfügbar und kann auch kostenlos in den App Stores für Android und iOS heruntergeladen werden. Checkmynet.lu ist einfach zu bedienen und in mehreren Sprachen verfügbar (DE, EN, FR, LU). Um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, rät das ILR den Nutzenden, die Anweisungen zu befolgen und die häufig gestellten Fragen zu konsultieren, die auf checkmynet.lu verfügbar sind. Die Ergebnisse werden durch Farbcodes erläutert und können geteilt werden. Außerdem werden die Ergebnisse in einem Verlauf gespeichert, in dem alle durchgeführten Tests zusammengefasst sind, und auf einer Landkarte angezeigt.

WAS KANN ICH TUN, WENN DIE LEISTUNG MEINES NETZWERKS NIEDRIG IST?

Endnutzer können beim Anbieter eine Beschwerde einreichen, wenn sie feststellen, dass die Leistung des Internetzugangsdienstes nicht mit dem Vertrag, den sie abgeschlossen haben, übereinstimmt.

Indem der Verbraucher so früh wie möglich eine schriftliche Beschwerde einreicht, informiert er den Anbieter über das Problem und gibt ihm die Möglichkeit, das Problem zu erklären und so schnell wie möglich zu lösen oder gegebenenfalls eine Lösung vorzuschlagen.

Die schriftliche Beschwerde kann in Form eines einfachen Briefes, eines Einschreibens oder einer E-Mail erfolgen, wobei das Einschreiben die Absendung nachweist.

Es wird empfohlen, dem Anbieter eine Frist von etwa zwei Wochen einzuräumen, um auf die schriftliche Beschwerde angemessen zu reagieren. Wenn der Anbieter überhaupt nicht oder in einer als unbefriedigend empfundenen Weise antwortet, kann sich der Verbraucher an die Mediationsstelle der ILR wenden.

Informationen über die verfügbaren Rechtsbehelfe müssen in den Vertragsunterlagen zu den einzelnen Angeboten angegeben und auch auf der Website des Anbieters veröffentlicht werden.

Bei Fragen oder Kommentaren senden Sie bitte eine E-Mail an netneutrality.FAQ@ilr.lu.

SERVICELEISTUNGEN DES ABOS FUNKTIONIEREN NICHT ODER SIND SCHLECHTER QUALITÄT

Kontaktieren Sie Ihren Anbieter, um die Gründe für das Nicht- oder fehlerhafte Funktionieren der Serviceleitungen zu erfahren, und melden Sie dem Anbieter das Problem schriftlich, damit dieser die Situation so schnell wie möglich normalisieren kann. Sie können Ihren Anbieter auch fragen, ob er bereit ist, Ihnen für den Zeitraum, in dem Sie die bezahlten Dienste nicht in Anspruch nehmen konnten, eine Kulanzleistung zu gewähren.

Der Anbieter ist nämlich verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, indem er die Kontinuität und die gute Qualität der Dienste gewährleistet. Dies ist die vertragliche Gegenleistung dafür, dass Sie regelmäßig für die von Ihnen abonnierten Serviceleistungen bezahlen.