Der Begriff „Endgerät“ bezeichnet jedes Gerät, das direkt oder indirekt mit der Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes verbunden ist, um Informationen zu übertragen, zu verarbeiten oder zu empfangen; in beiden Fällen, direkt oder indirekt, kann die Verbindung über Draht, Glasfaser oder elektromagnetische Mittel hergestellt werden; eine Verbindung ist indirekt, wenn ein Gerät zwischen dem Endgerät und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes steht.
Beim Endgerät handelt es sich z. B. um Ihr Mobiltelefon.
Der Anbieter teilt Ihnen alle Bedingungen, einschließlich Gebühren, mit, die er Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der bereitgestellten Endeinrichtungen auferlegt.
Er veröffentlicht außerdem alle Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung der Endgeräte, die er Ihnen zur Verfügung gestellt hat, sowie die Kosten für Ihre Endgeräte.
Der Anbieter teilt Ihnen auch Informationen über die Freigabe der Endgeräte und die mögliche Rückerstattung der Kosten für die Endgeräte, falls der Vertrag vorzeitig beendet wird, mit.
Im Falle einer rechtmäßigen Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen Ihnen keine Kosten entstehen, außer für zurückbehaltene subventionierte Geräte, aber diese Kosten dürfen den niedrigeren Wert zwischen dem bei Vertragsabschluss vereinbarten zeitanteiligen Wert und dem verbleibenden Anteil der laufenden Servicegebühren bis zum Ablauf des Vertrags nicht überschreiten.