Als Kunde, der noch keinen Lieferant gewählt hat, werden Sie von dem „Grundversorger“ beliefert, der für die Zone verantwortlich ist, in der Sie sich befinden.

Das Grundversorgungskonzept wurde von Gesetzgeber entwickelt, um alle Kunden vorübergehend mit Strom oder mit Gas zu beliefern, die noch keine Gelegenheit hatten, nach einem Einzug oder bei einem neuen Anschluss einen Lieferanten zu wählen.

Der Grundversorger wird vom ILR bestimmt, das auch die vom Grundversorger in Rechnung gestellten Preise genehmigt. Da diese Preise im Allgemeinen höher sind als die Standardpreise der anderen Lieferanten, ist es ratsam, so schnell wie möglich einen Versorgungsvertrag für Strom oder Gas mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abzuschließen, da Sie ansonsten weiterhin einen höheren Preis für die verbrauchte Energie bezahlen müssten.

Die Grundversorgung endet von Amts wegen nach 6 Monaten. Sollten Sie bis dahin keinen Vertrag abgeschlossen haben, wird Ihre Energieversorgung eingestellt. Sie können die Versorgungsangebote für Privatkunden mit dem Preisvergleichsprogramm des Instituts www.calculix.lu vergleichen.