Ja, Sie können Ihren Strom nicht nur selbst erzeugen, sondern werden sogar dazu ermutigt, sofern es sich um eine Erzeugung aus erneuerbaren Quellen handelt.

Allerdings müssen Sie dabei die folgenden Bedingungen beachten.

Für Solarpaneele, die auf dem Dach eines Wohnhauses installiert werden, gibt es im Allgemeinen keine besonderen Vorschriften. Lediglich eine Genehmigung zur Durchführung der Arbeiten oder eine Baugenehmigung der Gemeinde könnte notwendig sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Für denkmalgeschützte Bauten (kulturelles oder historisches Erbe) können allerdings Einschränkungen gelten.

Daneben sind weitere Kleinkraftwerke möglich (z. B. Mini-Windräder), die jedoch aufgrund eventueller Belästigungen, die diesen Systemen zu eigen sind, restriktiveren Bedingungen unterliegen.

Im Allgemeinen ist es aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich, auf einem Wohngebäude eine Anlage zu errichten, die das ganze Jahr über den gesamten Verbrauch deckt. Somit ist es für Sie interessanter, die Anlage so an das Netz anzuschließen, dass sie Energie in das Netz einspeisen kann, wenn Sie zu viel davon erzeugen, und aus dem Netz entnehmen, wenn Ihre Eigenproduktion unzureichend ist, um Ihren Verbrauch zu decken.

Sie sollten also zunächst Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber aufnehmen um zu ermitteln, ob es für sein Netz eventuelle Kapazitätsbeschränkungen gibt. Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber entweder direkt oder über Ihren Elektriker, um sich über die verfügbaren Kapazitäten zu erkundigen. Dabei müssen Sie wissen, dass der Netzbetreiber den Anschluss einer Stromerzeugungsanlage aus erneuerbaren Quellen nicht verweigern darf. Allerdings können Ihnen Kosten entstehen, wenn das Netz verstärkt werden muss, wobei diese Arbeiten Zeit beanspruchen und Ihr Projekt verzögern können.

Beachten Sie ebenfalls, dass die Einspeisung von Strom in das Netz nur mit einem Stromaufkaufvertrag möglich ist, der mit den Netzbetreiber geschlossen wurde, oder einem Übernahmevertrag mit einem Lieferant Ihrer Wahl. Ohne Vertrag ist die Einspeisung von Strom in das Netz nicht gestattet. Jede Einspeisung muss mit einem Bilanzkreis verbunden sein, der von einem Bilanzverantwortlichen verwaltet wird (der im Allgemeinen Ihr Stromlieferant ist).

Sie müssen also abschließen:

  1. a) entweder einen Aufkaufvertragmit dem Netzbetreiber, der die Vergütung auf der Basis eines reglementierten Preises für 15 Jahre ab der ersten Einspeisung garantiert.Für mehr Informationen in Bezug auf Investitionszulagen und die reglementierten Einspeisetarife besuchen Sie bitte die Webseiten der Klima-Agence (https://www.klima-agence.lu/de/die-vorteile-der-energieerzeugung-aus-photovoltaikanlagen)
  2. b) oder einen Stromübernahmevertrag, den die Lieferantenanbieten können. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Kaufvertrag, mit dem der Lieferantdirekt beim Erzeuger den erzeugten Strom zu einem frei zwischen den Parteien verhandelten Preis kauft.

Die Option a) gibt es nur für neu gebaute Anlagen, wenn diese nicht in den Genuss einer 50%igen Investitionsprämie aufgrund der Großherzoglichen Verordnung vom 7. April 2022 gekommen sind. Die Option b) ist im Prinzip immer möglich (also auch für bereits bestehende Anlagen).

Die Wahl von Option a) muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Eine spätere Wahl ist nicht möglich und eine Rückkehr in diese Option ebenfalls nicht.

Wenn Sie eine Erzeugeranlage installieren, können Sie zwischen Gesamteinspeisung oder Eigenverbrauchwählen. Eigenverbrauch ist unabhängig vom geschlossenen Vertrag immer möglich.

Beim Eigenverbrauch berechnet der Netzbetreiber für jede Viertelstunde die in das öffentliche Netz eingespeisten und ihm entnommenen Nettowerte (die nach Abzug der selbstverbrauchten Mengen korrigiert werden). Ihr Lieferant stellt Ihnen also nicht Ihren Gesamtverbrauch in Rechnung, sondern verwendet die „korrigierten“ Entnahmedaten und die „korrigierten“ Einspeisedaten für seine Rechnungslegung.

Der selbst verbrauchte Strom bleibt also „lokal“ und wird nicht berechnet; auf diesen sind weder Netzgebühren noch Abgaben oder Steuern zu entrichten.

Allgemein, aber vor allem bei hohen Preisen auf dem Energiemarkt, ist es in den meisten Fällen rentabel, eine Solaranlage zu installieren und seinen Verbrauch in die Zeiten zu verlagern, in denen die Anlage Strom produziert, d. h., wenn die Sonne scheint.

Um den Anteil des selbstverbrauchten Stroms zu steigern, kann man eine lokale Batterieanlage hinzufügen, um die zu viel erzeugte Energie für einen späteren Verbrauch zu speichern, anstelle sie ins Netz einzuspeisen, was mehr Autonomie bedeutet.

Um jedoch bei einem Netzausfall vollständig unabhängig zu werden, müssten Batterien mit einer hohen Kapazität installiert werden, die dem Bedarf einer bestimmten Periode entsprechen. Möglich ist jedoch immer ein System, das den eigenen Bedarf bei einer Netzunterbrechung in Höhe der in der Batterie gespeicherten Mengen deckt. Die wirtschaftliche Rentabilität solcher Installationen muss allerdings von Fall zu Fall ermittelt werden. Für mehr Informationen über mögliche Förderungen und Subventionen besuchen Sie bitte die Seite der „Klima Agence“ www.klima-agence.lu.

Die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber schreiben die Anschlussmöglichkeiten vor sowie die notwendigen Schutzvorrichtungen für die verschiedenen Fälle. Technisch ist der Anschluss immer gleich, ob für Totaleinspeisung oder Selbstverbrauch.