Überprüfen Sie Ihre Rechnungen regelmäßig und beanstanden Sie unkorrekte Beträge rechtzeitig und schriftlich.
Indem der Verbraucher so früh wie möglich eine schriftliche Beschwerde einreicht, informiert er den Anbieter über das Problem und gibt ihm die Möglichkeit, das Problem zu erklären und so schnell wie möglich zu lösen oder gegebenenfalls eine Lösung vorzuschlagen.
Die schriftliche Beschwerde kann in Form eines einfachen Briefes, eines Einschreibens oder einer E-Mail erfolgen, wobei das Einschreiben die Absendung nachweist.
Es wird empfohlen, dem Anbieter eine Frist von etwa zwei Wochen einzuräumen, um auf die schriftliche Beschwerde angemessen zu reagieren. Wenn der Anbieter überhaupt nicht oder in einer als unbefriedigend empfundenen Weise antwortet, kann sich der Verbraucher an die Mediationsstelle des ILR wenden.
Ihr Anbieter stellt Ihnen kostenlos eine detaillierte Rechnung zur Verfügung, die ausdrücklich die Identität des Anbieters und die Dauer der Dienste enthält, die für jede Nummer mit erhöhtem Tarif berechnet werden, es sei denn, Sie haben angegeben, dass diese Informationen nicht aufgeführt werden.
Anrufe, die für Sie kostenlos sind, einschließlich Anrufe bei Hotlines, müssen nicht unbedingt auf dem Einzelverbindungsnachweis aufgeführt werden.
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