In Bezug auf die Geschäftspolitik bieten die Anbieter ihren Kunden sogenannte subventionierte Angebote für den Erwerb eines Mobiltelefons. Die Gegenleistung des Kunden besteht darin, dass er ein Paket mit einer Vertragsbindung (in der Regel 12 oder 24 Monate) abschließt. Es handelt sich um eine Praxis, bei der sich der Kunde vertraglich an den Anbieter bindet, um im Gegenzug einen Preis für das subventionierte Endgerät zu erhalten.
Ihr Anbieter muss Sie einen Monat vor dem Datum der stillschweigenden Verlängerung über das Ende der vertraglichen Bindung von 12 oder 24 Monaten und die Kündigungsmodalitäten informieren. Dieselbe Frist gilt auch für die Beratung über den besten Preis, den der Anbieter für seine Serviceleistungen bietet.
Im Falle einer rechtmäßigen Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen Ihnen keine Kosten entstehen, außer für zurückbehaltene subventionierte Geräte, aber diese Kosten dürfen den niedrigeren Wert zwischen dem bei Vertragsabschluss vereinbarten zeitanteiligen Wert und dem verbleibenden Anteil der laufenden Servicegebühren bis zum Ablauf des Vertrags nicht überschreiten.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.