Allgemein wird zwischen zwei Vertragstypen unterschieden.
- Zum einen gibt es Verträge mit einer bestimmten Vertragslaufzeit zu einem festen Preis, bei denen Änderungen generell ausgeschlossen sind.
- Andererseits gibt es Verträge mit unbestimmter Laufzeit, bei denen Ihr Gas- oder Stromlieferant verpflichtet ist, Sie rechtzeitig und auf alle Fälle 30 Tage im Voraus transparent und verständlich über alle anstehenden Änderungen der Vertragsbedingungen sowie aller Preise für die Lieferung von Gas oder Strom zu informieren, unabhängig davon, ob es sich um Erhöhungen oder Senkungen handelt.
Ihr Lieferant ist ebenfalls verpflichtet, Sie über Ihr Recht zu informieren, den Versorgungsvertrag fristlos und kostenlos vor dem Inkrafttreten der Änderung kündigen zu können.
Das Kündigungsrecht gilt nicht für regulierte Tarife des Netzbetreibers. Die Kündigungsmöglichkeiten gehen aus Ihren Allgemeinen Lieferbedingungen hervor.