Der Lieferantwechsel ist immer kostenlos. Um eventuelle Vertragsstrafen zu vermeiden, achten Sie jedoch immer auf die Einhaltung der Vertragsklauseln, die die Kündigungsfrist betreffen, vor allem, wenn Sie einen befristeten Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Sollten Ihnen Kosten für den Lieferantenwechsel in Rechnung gestellt werden, so sollten Sie den verlangten Betrag keinesfalls bezahlen. In einem solchen Fall müssen Sie der Rechnung, vorzugsweise schriftlich, gegenüber demjenigen widersprechen, der die Rechnung ausgestellt hat. Wenn diese Rechnung aufgrund Ihrer Reklamation nicht storniert wird, können Sie das ILR im Rahmen eines Mediations- oder Reklamationsverfahrens anrufen; den entsprechenden Menüpunkt finden Sie auf der Webseite des ILR.