Allgemein wird zwischen zwei Vertragstypen unterschieden.

Ihr Lieferant ist ebenfalls verpflichtet, Sie über Ihr Recht zu informieren, den Versorgungsvertrag fristlos und kostenlos vor dem Inkrafttreten der Änderung kündigen zu können.

Das Kündigungsrecht gilt nicht für regulierte Tarife des Netzbetreibers. Die Kündigungsmöglichkeiten gehen aus Ihren Allgemeinen Lieferbedingungen hervor.