Je nach Schwere des Ereignisses ergreifen die Netzbetreiber oder auch der Staat die notwendigen Maßnahmen zur Korrektur oder Behebung derselben und kommunizieren diese über den jeweils geeigneten Kanal.
Bitte besuchen Sie dazu auch die Webseite www.infocrise.public.lu.
Die genannten Maßnahmen können je nach Fall eine Reduzierung des Verbrauchs, eine Reduzierung des Exportes an Grenzübergangspunkten und/oder die technische Abschaltung eines Teils des Netzes sein.
Diese Maßnahmen erfolgen innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen, die aus dem Strommarktgesetz und dem Gasmarktgesetz von 2007 hervorgehen und vor allem in den Artikeln 13 und 19 festgelegt sind.