Ab Januar 2025 wird die jeweilige Leistungsklasse auf der Verbrauchsrechnung aufgeführt. Bevor diese Werte angewandt werden, wurden die Leistungsklassen zu Beginn anhand des bisherigen Verbrauchs zugeordnet. Dabei ging es darum die finanziell optimale Leistungsklasse zu ermitteln. Sobald die neuen Leistungsklassen Anwendung finden, werden sie außerdem jeden Monat automatisch überprüft. Ein Wechsel der Leistungsklasse auf Ersuchen des Kunden kann daher eher in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, insbesondere bei einer signifikanten Änderung des Verbrauchsverhaltens, wie bei der Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge oder einer Wärmepumpe.