Die Lieferanten können ihre Preise in Abhängigkeit von den Modalitäten ändern, die aus ihren Allgemeinen Lieferbedingungen hervorgehen.

Mit Ausnahme von Verträgen, die andere Modalitäten für die Preisanpassung vorsehen (insbesondere Festpreisverträge), kann Ihr Strom- oder Gaslieferant die Preise für die Lieferung von Energie jederzeit ändern. Allerdings ist er verpflichtet, Sie rechtzeitig und auf alle Fälle 30 Tage vorher über seiner Absicht zu informieren, die Lieferpreise ändern zu wollen, unabhängig davon, ob es sich um Erhöhungen oder Senkungen handelt. Er ist ebenfalls verpflichtet, Sie über Ihr Recht zu informieren, den Versorgungsvertrag vor Inkrafttreten der Änderung sofort und kostenlos kündigen zu können.

Das Kündigungsrecht des Vertrags gilt nicht für Änderungen der anderen Bestandteile wie z. B. die Steuern oder die regulierten Tarife für die Netznutzung.