MINDESTVERTRAGSDAUER
Die Dauer Ihrer vertraglichen Bindung ist im Vertrag festgelegt und muss zwingend in der Vertragsübersicht enthalten sein, die Ihnen vor Vertragsabschluss von Ihrem Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Dauer Ihrer vertraglichen Bindung darf 24 Monate nicht überschreiten.
STILLSCHWEIGENDE VERLÄNGERUNG
Sieht ein Vertrag die stillschweigende Verlängerung eines befristeten Vertrages vor, haben Sie nach einer solchen Verlängerung das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.
Vor der stillschweigenden Verlängerung des Vertrags muss Ihr Anbieter Sie mindestens einen Monat im Voraus auf einem dauerhaften Datenträger („dauerhafter Datenträger“: jedes Instrument, das es dem Verbraucher oder Unternehmer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass er in Zukunft problemlos darauf zugreifen kann, und zwar für einen Zeitraum, der dem Zweck der Informationen angemessen ist, und das die unveränderte Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht) über das Ende Ihrer vertraglichen Verpflichtung und die Modalitäten der Vertragsbeendigung informieren. Gleichzeitig berät der Anbieter Sie über den besten Preis, den er für seine Serviceleistungen anbietet. Der Anbieter erteilt Ihnen mindestens einmal im Jahr Informationen über den besten Tarif.