Ihr Lieferant ist verpflichtet, Sie rechtzeitig und in jedem Fall 30 Tage vorher transparent und verständlich über jede Absicht zu informieren, die Vertragsbedingungen ändern zu wollen, sowie über jede Änderung des Preises für die Energielieferung, was sich sowohl auf eine Anhebung als auch eine Absenkung bezieht. Ihr Lieferant muss Sie über Ihr Recht zu informieren, den Vertrag fristlos und ohne Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderung kündigen zu können. Das Recht auf Kündigung des Vertrags gilt jedoch nur bei einer Änderung des Preises für die Energie an sich und nicht bei einer Anhebung des Preises für die anderen Bestandteile der Rechnung wie Steuern oder die regulierten Netznutzungstarife.
Wenn Ihr Lieferant diese formalen Bedingungen nicht erfüllt, müssen Sie ihm zunächst eine schriftliche Reklamation zusenden, bevor Sie das ILR im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens anrufen können (Sie finden für diese Frage einen speziellen Menüpunkt auf der Webseite des ILR).
Sie können auch die Kündigung Ihres Versorgungsvertrags einklagen oder zunächst eine Verbraucherschutzorganisation (z. B. ULC) anrufen.