KANN ICH MEINE NUMMER BEHALTEN?
Die Übertragbarkeit oder Mitnahme einer Nummer bezeichnet die Möglichkeit für den Inhaber einer Telefonnummer, diese zu behalten, auch wenn er den Anbieter wechselt. Die Übertragung der Nummern und ihre anschließende Aktivierung werden so schnell wie möglich zu dem ausdrücklich mit Ihnen vereinbarten Termin durchgeführt. Endnutzer, die eine Vereinbarung über die Übertragung einer Nummer zu einem neuen Anbieter getroffen haben, erhalten in jedem Fall die Aktivierung dieser Nummer innerhalb eines Arbeitstages ab dem mit dem Endnutzer vereinbarten Datum.
Scheitert die Übertragung, schaltet Ihr alter Anbieter Ihre Nummer und die damit verbundenen Dienste wieder ein, bis die sie erfolgreich ist. Ihr alter Anbieter bietet seine Dienste weiterhin zu denselben Bedingungen an, bis die Serviceleistungen des neuen Anbieters aktiviert werden. Der Serviceausfall während der Übertragung beträgt auf keinen Fall mehr als einen Arbeitstag.
Der neue Anbieter übernimmt die Verfahren für den Wechsel und die Rufnummermitnahme.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, behalten Sie für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach dem Kündigungsdatum das Recht, Ihre Nummer auf einen anderen Anbieter zu übertragen, es sei denn, Sie verzichten auf dieses Recht.
Es dürfen Ihnen keine direkten Kosten für die Bereitstellung der Rufnummermitnahme entstehen.