Der Lieferantenwechsel ist immer kostenlos. Allerdings müssen Sie alle fälligen Rechnungen bis zur Endabrechnung bezahlen (sofern keine Rechnungslegung auf Basis der Daten des tatsächlichen Verbrauchs vereinbart war), die Ihr alter Lieferant innerhalb von 6 Wochen nach Ihrem Lieferantwechsel vornehmen muss.
Ihr alter Lieferant ist berechtigt, die Zahlung der Steuern, der monatlichen Fixprämien sowie den eventuellen Energieverbrauch bis zur tatsächlichen Kündigung des geltenden Vertrags zu verlangen, auch wenn Sie selbst am Verbrauchsort nichts mehr verbrauchen. Darüber hinaus müssen Sie die in den Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen Ihres Versorgungsvertrags festgelegte Kündigungsfrist einhalten.
Beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Ihre Vertragsbedingungen eine Mindestdauer für den Versorgungsvertrag vorsehen, Sie aber trotzdem den Lieferanten vor Fristablauf wechseln, eventuell eine Vertragsstrafe zahlen müssen.