Form, Frist und Kosten für die Kündigung sind im Vertrag festgelegt. Vor Kündigung sollte nachgesehen werden, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Vertrag gekündigt werden kann.
Achtung: Wenn Sie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (1 oder 2 Jahre) kündigen, müssen Sie – abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen, in denen Sie kostenlos kündigen können (siehe weiter unten unter Rechtmäßige und kostenfreie Kündigung) – eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die sehr hoch sein kann, wenn Sie zu Beginn der Vertragslaufzeit kündigen.
Die Kündigungsbedingungen sollten in der Vertragszusammenfassung aufgeführt sein.
RECHTMÄSSIGE UND KOSTENFREIE KÜNDIGUNG
Bei einer Änderung der Vertragsbedingungen durch Ihren Anbieter :
Ihr Vertrag kann von Ihrem Anbieter geändert werden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Anbieter jedoch verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Vertragsbedingungen über diese Änderungen und über Ihr Recht, ohne zusätzliche Kosten zu kündigen, falls Sie die neuen Änderungen nicht akzeptieren, zu informieren.
Sie haben das Recht, Ihren Vertrag einen Monat lang nach der Benachrichtigung durch Ihren Anbieter kostenlos zu kündigen, es sei denn, die geplanten Änderungen kommen ausschließlich Ihnen zugute, sind rein administrativer Natur und haben keine negativen Auswirkungen auf Sie, oder sie werden direkt durch das Recht der Europäischen Union oder nationales Recht vorgeschrieben.
Im Falle einer dauerhaften oder häufigen erheblichen Abweichung zwischen der tatsächlichen Leistung eines nummernbasierten elektronischen Kommunikationsdienstes (z. B. Internetzugang) und der im Vertrag angegebenen Leistung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag kostenlos zu kündigen.
KÜNDIGUNG NACH DER MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.