Für den Anschluss Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung an das Strom- und/oder Gasnetz müssen Sie sich an den Netzbetreiber in Ihrer Gemeinde wenden. Dieser informiert Sie über die technischen Anschlussbedingungen, die Anschlusstarife und die voraussichtlichen Fristen für die Durchführung der Anschlussarbeiten. Die Kosten für den Erstanschluss gehen zu Lasten des Antragstellers. Diese Kosten können als Pauschale erhoben werden. Die für den Anschluss notwendigen Baukosten gehen ebenfalls zu Lasten des Antragstellers. Eine Kaution für den Anschluss wird von Ihrem Netzbetreiber nicht verlangt.
Hierbei ist anzumerken, dass sich bei einem späteren Lieferantenwechsel bei Ihrem Netzanschluss nichts ändert; Sie müssen also keine weiteren Anschlusskosten zahlen. Allerdings gehen Änderungen oder Verlegungen Ihres Anschlusses, die auf Ihren Wunsch vorgenommen werden, zu Ihren Lasten.