– Bei einem Umzug mit Kündigung des Versorgungsvertrags/Lieferantwechsel müssen Sie die fälligen Rechnungen bezahlen, die Ihnen Ihr alter Lieferant schickt. Dieser muss Ihnen die Endabrechnung innerhalb von 6 Wochen nach dem Lieferantwechsel vorlegen.

Bei keiner Kündigung des Versorgungsvertrags für die alte Wohnung ist der Lieferant berechtigt, die Bezahlung der Energie plus Steuern und Gebühren zu verlangen, die bis zur Kündigung des an der alten Adresse abgeschlossenen Vertrags verbraucht wurde.

– Bei einem Lieferantwechsel müssen Sie die fälligen Rechnungen des alten Lieferanten bis zur Ausstellung der Endabrechnung bezahlen (die der Lieferant innerhalb von 6 Wochen nach dem Lieferantwechsel zukommen lassen muss).