Postdienstleistungen
Was macht das ILR (für mich)?
- Das ILR garantiert den liberalisierten Postmarkt, einen erschwinglichen und hochwertigen Universaldienst und den Verbraucherschutz;
- Es informiert die Verbraucher sowie die Postdienstleister über die Entwicklungen im Postsektor;
- Es überwacht den luxemburgischen Postmarkt;
- Es sorgt dafür, dass die Postdienstleister ordnungsgemäß für Postdienstleistungen in Luxemburg autorisiert oder notifiziert sind (https://www.ilr.lu/acteurs-du-marche/#tab-services-postaux);
- Es stellt die Qualität des vom Universal-Postdienstleister (POST Luxembourg) erbrachten Universaldienstes sicher;
- Es hilft den Verbrauchern, indem es Ihnen Schlichtungsverfahren anbietet.
Empfang von Paketen oder Briefen
- Wie erfahre ich, wer meine Pakete oder Briefe liefert?
- Sie können den verantwortlichen Postdienstleister anhand der Identifikationsmarke auf der Sendung erkennen.
- Sie können den verantwortlichen Postdienstleister anhand der Identifikationsmarke auf der Sendung erkennen.
- Was kann ich tun, wenn das erwartete Paket oder der erwartete Brief verspätet oder gar nicht ankommt?
- Wenn Ihnen ein Brief oder ein Paket nicht geliefert wurde, oder Sie eine Lieferbenachrichtigung erhalten, ohne dass Ihnen ein Paket oder Brief zugestellt wurde, überprüfen Sie bitte zunächst, ob die Sendung nicht bei einem Ihrer Nachbarn oder woanders (Postamt, Tankstelle, Lebensmittelgeschäft, Abholautomat, usw.) abgegeben wurde.
- Wenden Sie sich gegebenenfalls an den betreffenden Postdienstleister, um die Situation zu klären. Bei Online-Einkäufen, bei denen Sie den zuständigen Postdienstleister möglicherweise nicht kennen, wenden Sie sich auch an Ihren Verkäufer oder die e-Commerce-Plattform.
- Wenn das Problem trotz eines ersten Austauschs mit dem Postdienstleister nicht gelöst werden konnte, senden Sie eine schriftliche Beschwerde an den Postdienstleister.
- Wenn keine dieser Maßnahmen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt, können Sie beim Schlichtungsdienst des ILR einen Schlichtungsantrag einreichen, um eine einvernehmliche Lösung mit dem Postdienstleister zu finden. Schlichtungsverfahren an das ILR sind in einer der drei Amtssprachen (LU/DE/FR) möglich (Link zum Schlichtungsverfahren).
- Alternativ zur Mediation können Sie eine schriftliche Beschwerde in einer der drei Amtssprachen (LU/DE/FR) an das ILR senden, das über die weiteren Schritte entscheidet.
- Können mir „Zollgebühren“ oder „Zollabfertigungsgebühren“ in Rechnung gestellt werden?
- Wenn Sie ein Paket aus einem Land erwarten, das nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört (z. B. aus Großbritannien, USA, China, usw.), kann es sein, dass der Postdienstleister eine Zollabfertigung durchführen muss, die Ihnen anschließend in Rechnung gestellt wird.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA).
- Wenn Sie ein Paket aus einem Land erwarten, das nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört (z. B. aus Großbritannien, USA, China, usw.), kann es sein, dass der Postdienstleister eine Zollabfertigung durchführen muss, die Ihnen anschließend in Rechnung gestellt wird.
- Ich habe eine Nachricht zu einem Paket erhalten oder vermute einen Betrug.
- o Teilen Sie niemals Ihre persönlichen Daten oder Ihre Bankdaten mit und klicken Sie auch nicht auf einen zugesandten Link. Überprüfen Sie bitte zuvor, ob die erhaltene Nachricht (SMS, WhatsApp, E-Mail, usw.) wirklich vom angegebenen Postdienstleister gesendet wurde und ob dieser auch über die Daten verfügt, auf die er sich bezieht (z. B. haben Sie ein Paket bestellt?).
Für weitere Informationen über Phishing und Scam: https://www.bee-secure.lu/de/ sowie https://police.public.lu/de/prevention/arnaques/scam-par-sms.html.
- o Teilen Sie niemals Ihre persönlichen Daten oder Ihre Bankdaten mit und klicken Sie auch nicht auf einen zugesandten Link. Überprüfen Sie bitte zuvor, ob die erhaltene Nachricht (SMS, WhatsApp, E-Mail, usw.) wirklich vom angegebenen Postdienstleister gesendet wurde und ob dieser auch über die Daten verfügt, auf die er sich bezieht (z. B. haben Sie ein Paket bestellt?).
Versand von Paketen und Briefen
- Kann ich meinen Postdienstleister frei wählen?
- Ja, Sie können den Postdienstleister für den Versand Ihrer Briefe oder Pakete frei wählen.
Wenden Sie sich hierfür bitte an einen beim ILR notifizierten Postdienstleister (öffentliches Register der Postdienstleister) oder begeben Sie sich in eine der Annahmestellen des entsprechenden Postdienstleisters. - Einige Postdienstleister richten sich nur an professionelle Kunden und diese können den Versand Ihrer Briefe oder Pakete verweigern. Informieren Sie sich bitte bei dem Postdienstleister, welche Postdienstleistungen er anbietet, und wählen Sie gegebenenfalls einen anderen Postdienstleister, wenn ersterer Ihnen nicht die gewünschten Postdienstleistungen anbieten kann.
- Ja, Sie können den Postdienstleister für den Versand Ihrer Briefe oder Pakete frei wählen.
- Welche Tarife gelten für den Versand eines Paketes oder Briefes?
- Die Preise für den Versand eines Paketes oder Briefes können je nach Anbieter variieren, dies auch aufgrund der von Ihnen gewählten zusätzlichen Optionen. Wir empfehlen Ihnen, die Versandtarife und die angebotene Servicequalität zu vergleichen. Es gibt nämlich Unterschiede beim Preis und der Lieferfrist, sowie in Bezug auf Versicherungen und zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. der persönlichen Aushändigung.
- Die Preise für den Versand eines Paketes oder Briefes können je nach Anbieter variieren, dies auch aufgrund der von Ihnen gewählten zusätzlichen Optionen. Wir empfehlen Ihnen, die Versandtarife und die angebotene Servicequalität zu vergleichen. Es gibt nämlich Unterschiede beim Preis und der Lieferfrist, sowie in Bezug auf Versicherungen und zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. der persönlichen Aushändigung.
- Gibt es eine freie Wahl des Postdienstleisters im e-Commerce?
- Das hängt vom e-Commerce-Händler ab, der in der Regel den Postdienstleister auswählt. Einige Plattformen bieten eine Auswahl an Versandkategorien wie „kostenlos“ oder „Premium“ an. Auf manchen Plattformen hat der Verbraucher auch die Wahl zwischen mehreren Postdienstleistern.
Informieren Sie sich gegebenenfalls vorab bei Ihrem Versender oder auf Ihrer e-Commerce-Plattform.
- Das hängt vom e-Commerce-Händler ab, der in der Regel den Postdienstleister auswählt. Einige Plattformen bieten eine Auswahl an Versandkategorien wie „kostenlos“ oder „Premium“ an. Auf manchen Plattformen hat der Verbraucher auch die Wahl zwischen mehreren Postdienstleistern.
- Ist es normal, dass nicht der von mir gewählte Postdienstleister die Lieferung durchführt?
- Es kann vorkommen, dass ein Subunternehmer des gewählten Postdienstleisters die Lieferung des Briefes oder Paketes an den Empfänger vornimmt. Im Zweifelsfall oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an den ursprünglich vom Versender gewählten Postdienstleister.
Einige praktische Tipps für den Versand und Empfang von Paketen und Briefen
- Geben Sie die Adressen immer korrekt an, sowohl die des Empfängers als auch die des Absenders. Für die meisten Länder können Sie hierfür das folgende Format verwenden:
| Firmen- oder Behördenname | |
| Vorname (z. B.: Claude) | Nachname (z. B.: Mustermann) |
| Hausnummer (z. B.: 17) | Straße (z. B.: Musterstraße) |
| // oder die Angabe eines Postfachs (z. B.: B.P. 1234) | |
| Postleitzahl (z. B.: L-1299) | Stadt (z. B.: Bettembourg) |
| Land (z. B.: Luxemburg) | |
(Hinweis zur online-Veröffentlichung: siehe exemple (Postcode type and position) und „Postal Addressing Systems“ für weitere grafische Details)
- Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Adressen auf e-Commerce-Plattformen korrekt angeben;
- Ihr Briefkasten muss mit Ihrem vollständigen Namen sowie den Namen der anderen an Ihrer Adresse gemeldeten Personen versehen sein;
- Achten Sie darauf, dass Ihre Klingel mit Ihrem Namen versehen ist;
- Bei Einfamilienhäusern: Stellen Sie sicher, dass Ihre Hausnummer gut sichtbar ist;
- Bei längerer Abwesenheit geben Sie Ihrem Postdienstleister (sofern dieser diesen Service anbietet) einen Aufbewahrungs- oder Weiterleitungsauftrag, oder bitten Sie eine vertrauenswürdige Person, sich um den Empfang Ihrer Postsendungen zu kümmern.
Was soll ich tun, wenn ich wichtige Dokumente oder Gegenstände verschicken möchte?
- Achten Sie auf die korrekte Angabe des Absenders und Empfängers auf Ihren Postsendungen und in allen auszufüllenden Dokumenten.
- Prüfen Sie, ob der gewählte Postdienstleister Optionen zur Nachverfolgung oder Versicherung des Versands Ihres Paketes oder Briefes anbietet.
- Wenn Sie einen rechtlichen Nachweis der Zustellung mit einem genauen Datum der persönlichen Übergabe der Sendung benötigen, bietet nur ein Versand per Einschreiben mit Rückschein die erforderliche Rechtssicherheit.
- Wenn Sie wichtige oder wertvolle Gegenstände versenden, wählen Sie die Option „deklarierter Wert“, die Ihre Sendung bis zu einem bestimmten Betrag über eine Versicherung abdeckt und eine besondere Behandlung mit nachverfolgbarem Transport gewährleistet. Informieren Sie sich bei Ihrem Postdienstleister über die Details und Bedingungen einer solchen Versicherung.
- Einige Länder können die Einfuhr von Sendungen in ihr Territorium verbieten, die Geld und Wertgegenstände enthalten, selbst wenn diese als Sendungen mit deklariertem Wert oder als Einschreiben verschickt werden. Überprüfen Sie dies bitte vor dem Versand Ihrer Sendungen bei Ihrem Postdienstleister.
Brauche ich einen Aufkleber (z.B. Keng Reklammen w.e.g.), wenn ich keine Werbepost in meinem Briefkasten erhalten möchte?
Seit dem 1. Januar 2024 ist der Einwurf unadressierter Werbepost in Briefkästen verboten. Sie benötigen daher keine Aufkleber „Keng Reklammen w.e.g.“, wenn Sie keine unadressierte Werbepost erhalten möchten.
Ich erhalte dennoch Flyer oder Informationen von politischen Parteien, meiner Gemeindeverwaltung oder lokalen Vereinen.
Dies ist erlaubt, wenn es sich nicht um kommerzielle Werbung handelt und/oder die Information von politischen Parteien, Ihrer Gemeindeverwaltung oder lokalen Vereinen stammt. Dies zielt darauf ab, die Kommunikation auf lokaler Ebene zu fördern und es Vereinen oder politischen Parteien zu ermöglichen, mit der lokalen Bevölkerung zu kommunizieren.
Wie kann ich mich beschweren?
- Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung eines Briefes oder Paketes oder wenn Sie mit den angebotenen Dienstleistungen nicht zufrieden sind, wenden Sie sich so schnell wie möglich schriftlich an den betreffenden Postdienstleister, um Informationen zu erhalten und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Das ILR empfiehlt Ihnen, Ihre schriftliche Beschwerde per Einschreiben mit Rückschein (AR) zu senden.
- Wenn diese Beschwerde nach einer angemessenen Frist vom betreffenden Postdienstleister unbeantwortet bleibt oder die erhaltene Antwort Sie nicht zufriedenstellt, können Sie sich an den Schlichtungsdienst des ILR wenden.
Schlichtungsverfahren beim ILR sind in einer der drei Amtssprachen (LU/DE/FR) möglich.
Bei Käufen im Rahmen des e-Commerce wenden Sie sich bitte auch an den Verkäufer oder die e-Commerce-Plattform, insbesondere wenn Sie den für die Lieferung Ihrer Bestellung zuständigen Postdienstleister nicht kennen.
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, ist es wichtig, Ihrem Antrag die Unterlagen beizufügen, die Ihren Austausch mit dem/den betreffenden Postdienstleister(n) im Detail belegen, insbesondere:- Rechnungen,
- Vertrag,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Korrespondenz zwischen den Parteien,
- …