Ihr Lieferant ist verpflichtet, auf die Modalitäten zur Bearbeitung von Beschwerden entweder auf Ihren Strom- und Gasrechnungen oder auf seiner Webseite hinzuweisen. Ferner müssen die Modalitäten zur außergerichtlichen Streitbeilegung aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versorgungsvertrags hervorgehen.