Zunächst ist zu unterscheiden zwischen dem Energiepreis einerseits und dem Netznutzungsentgelt andererseits. Zusammen mit den Steuern und Abgaben ergibt sich so der Endpreis, den Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen. Die Änderung der Tarifstruktur betrifft das Netznutzungsentgelt. Der Energiepreis an sich, der nach wie vor die wichtigste Preiskomponente für den Endverbraucherpreis ist, ist von dieser Änderung nicht betroffen und ist davon unabhängig.