Es ist ratsam, einen Versorgungsvertrag mit einem Strom- oder Gaslieferanten Ihrer Wahl abzuschließen, am besten noch vor Ihrem Einzug in die neue Wohnung.
Sollte es vorkommen, dass Sie in eine neue Wohnung einziehen und noch keinen gültigen Versorgungsvertrag für Strom oder Gas haben, kann es sein, dass Ihr Strom- oder Gaszähler deaktiviert ist. Notieren Sie sich in diesem Fall die Zählernummer und die Nummer der Abnahmestelle POD (die normalerweise neben Ihrem Zähler steht) und teilen Sie diese dem Lieferanten Ihrer Wahl mit, damit dieser mit der Versorgung beginnen kann.