Wenn Sie in ein vorhandenes Gebäude einziehen, das bereits an das Strom- und Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie sich lediglich an den Lieferanten Ihrer Wahl wenden und einen Versorgungsvertrag abschließen.

Wenn es sich jedoch um ein Gebäude handelt, welches noch nicht angeschlossen ist, müssen Sie zuerst den Anschluss beim entsprechenden Netzbetreiber beantragen. Der Betreiber des Versorgungsnetzes hat ein gesetzliches Monopol über das Versorgungsnetz in einem bestimmten Gebiet. Diesen dürfen Sie nicht mit dem Lieferanten verwechseln, den Sie frei wählen können. Die Liste der Strom- und Gasnetzbetreiber und deren Daten finden Sie auf der Webseite des ILR.

Um mit Strom und/oder Gas beliefert zu werden, müssen Sie möglichst vor der Bereitstellung des Anschlusses bzw. vor dem Einzug in die Wohnung einen Vertrag mit dem Lieferant Ihrer Wahl abschließen. Die Liste der Strom- und Gaslieferanten kann auf der Webseite www.STROUMaGAS.lu eingesehen werden. Die Preisvergleichs-Anwendung www.calculix.lu liefert einen Überblick über die von den Lieferanten vertriebenen Produkte.