Ja, Sie müssen einen Versorgungsvertrag mit dem Lieferanten Ihrer Wahl abschließen. Im Rahmen der integrierten Lieferung gelten ebenfalls die Allgemeinen Netznutzungsbedingungen.
Ja, Sie müssen einen Versorgungsvertrag mit dem Lieferanten Ihrer Wahl abschließen. Im Rahmen der integrierten Lieferung gelten ebenfalls die Allgemeinen Netznutzungsbedingungen.