Für den physischen Anschluss an ein Versorgungsnetz muss sich der Eigentümer oder der Bauherr des Gebäudes an den lokalen Netzbetreiber wenden und einen Anschlussvertrag abschließen.
Für den physischen Anschluss an ein Versorgungsnetz muss sich der Eigentümer oder der Bauherr des Gebäudes an den lokalen Netzbetreiber wenden und einen Anschlussvertrag abschließen.