Sofern der Anschluss an das Höchstgeschwindigkeitsnetz Arbeiten in den Gemeinschaftsbereichen nach sich zieht, muss zwingend die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis gebeten werden.
Außerdem muss jeder Mieter, der in seiner Wohnung Anschlussarbeiten durchführen möchte, die Zustimmung seines Vermieters einholen.