Gemäß Artikel 12 Absatz 5 der EU-Richtlinie 2019/944 sind Haushaltskunden berechtigt, sich an kollektiven Versorgerwechselsystemen/-modellen zu beteiligen.
„Kollektive Strombeschaffung” besteht dabei im Kauf von Strom oder Erdgas zur Deckung des Bedarfs einer Gruppe von Kunden. Ziel ist es, durch die Erhöhung der verhandelten Mengen bessere Marktbedingungen zu erzielen; sie steht allen privaten und gewerblichen Verbrauchern offen.
Der Prozess des gemeinsamen Einkaufs erfolgt in drei Schritten:

 
1. Vereinbarung und Auftrag
Die am gemeinsamen Einkauf teilnehmenden Verbraucher schließen eine Vereinbarung, in der sie ihre Verantwortlichkeiten festlegen. Die Verbraucher können auch einen Dritten (einen „Vermittler”) mit der Organisation des gemeinsamen Einkaufs beauftragen. Die Verantwortlichkeiten und Rechte des Vermittlers werden in einem Auftrag zwischen den Verbrauchern und dem Vermittler festgelegt.

 
2. Lastenheft und Ausschreibung
Die Verbraucher oder gegebenenfalls der Vermittler müssen ein präzises und detailliertes Lastenheft erstellen, damit die Lieferanten bestmöglich auf die Ausschreibung reagieren können, die organisiert und idealerweise veröffentlicht wird, um ein möglichst breites Interesse zu wecken. Bei Beteiligung von Privatkunden an kollektiver Strombeschaffung muss die Teilnahme allen Privatkunden offenstehen, die die Bedingungen für den Bezug des ausgewählten Standardprodukts erfüllen.
Das Lastenheft muss mindestens den Beginn und das Ende der geplanten Lieferung sowie angemessene Angaben zu den Lieferstellen der interessierten Verbraucher enthalten.
Es muss auch sichergestellt sein, dass alle bestehenden Lieferverträge der Verbraucher mit Wirkung zum in der Ausschreibung angegebenen Lieferbeginn gekündigt werden können. Ist dies nicht möglich, muss die Ausschreibung ausreichend Flexibilität vorsehen, um neue Verbraucher während des Lieferzeitraums aufzunehmen.

 
3. Auswahl und Vertragsabschluss
Nach Ablauf der Ausschreibung sind die eingereichten Angebote zu bewerten, um das Angebot oder die Angebote auszuwählen, die den festgelegten Auswahlkriterien am besten entsprechen.
Sobald ein Lieferant ausgewählt wurde, erhalten die für die kollektive Strombeschaffung registrierten Verbraucher einen Liefervertragsvorschlag. Zu diesem Zeitpunkt müssen sie prüfen, ob der Vorschlag für sie akzeptabel ist und ob sie den Vertrag abschließen und den Lieferantenwechsel (oder den Vertragswechsel beim gleichen Lieferanten) einleiten möchten.